Die Leistungen der Gutachterkanzlei


Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Verkehrswertgutachten werden in der Regel erstellt für:


  • Flächen im Außenbereich
  • unbebaute Grundstücke
  • bebaute Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentumswohnungen
  • bebaute Grundstücke mit gewerblicher Nutzung im Dienstleistungsbereich
  • bebaute Grundstücke mit gewerblicher Nutzung im produzierenden Bereich
  • Grundstücke mit Erbbaurecht
  • Erbbaurechte als eigener Rechtsgegenstand
  • sonstige Rechte an Grundstücken wie die Höhe von Mieten und Pachten.


Für die Objektbewertung sind jeweils eine Objektbesichtigung und die Prüfung der objektspezifischen Unterlagen erforderlich.

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