Kurzbewertung


Kosten einer Kurzbewertung


Sie ist die kleine Variante eines Wertgutachtens – eine sinnvolle und kostengünstige Lösung für Standardimmobilien, wenn z.B.


  • alle Beteiligten die Immobilie kennen
  • keine rechtlichen Auseinandersetzungen und wertrelevante Rechte und Belastungen vorliegen
  • auf eine aufwändige Datenrecherche bei Behörden und einen exakten Beschreibungs- und Begründungsteil verzichtet werden kann.


Sie reicht manchmal zur Anfechtung des Erbschaftssteuerbescheids des Finanzamtes aus.


Unsere gutachterlichen Leistungen setzen sich zusammen aus:


  • der Objektbesichtigung
  • der Begleitung beim Maklertermin, falls erwünscht
  • der Erstellung einer schriftlichen, gebundenen Kurzbewertung mit: der Kurzbeschreibung des Objekts im Umfang von ca. 15-30 Seiten dem Berechnungsteil mit der Schätzung des Verkehrs-oder Marktwertes
  • zwei bis acht Objektbildern
  • CD-ROM mit Kurzbewertung (PDF-Format)


Als Pauschalsätze des Honorars für die gutachterliche Kurzbewertung gelten:


  • 600,- € für ein unbebautes Grundstück oder die Bewertung von Rechten z.B. Wohnungsrecht
  • 1000,- € für eine Eigentumswohnung, eine Laden- oder Büroeinheit
  • 1000,- € für ein Einfamilienhaus bis 180 m² Wohnfläche
  • 1400,- € für ein Einfamilienhaus über 180 m² Wohnfläche, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, ein Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus


alle Preise zzgl. Nebenkosten


Für andere Objektarten bzw. Auftragszwecke erstellen wir auf Anfrage gern ein individuelles Angebot.


Erfolgt die Bewertung desselben Objekts für zwei oder mehrere Stichtage, z.B. zur Bestimmung des Zugewinns aus Anfangs- und Endvermögen bei einer Ehescheidung, erhöht sich das Honorar je nach Anzahl der zusätzlichen Stichtage um 70%.


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